Zuschüsse von Krankenkassen bei einer Lichttherapie

Je nach Krankenkasse stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungen zur Verfügung:

 

OPTION 1: Bis zu 100% Kostenübernahme

Lichttherapie Krankenkassen Bezuschussung 100%

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Folgende Krankenkassen unterstützen Sie:

Krankenkasse Max. Zuschuss pro Jahr
AOK Sachsen-Anhalt* 50,00 €
AOK Nordwest*
BKK Melitta hmr 100,00 €
BKK VerbundPlus*
BKK ZF & Partner*
Info Kassenzuschuss
BKK 24*
IKK Südwest 150,00 €
Mhplus Betriebskrankenkasse 150,00 €
SECRUITA Krankenkasse*
TK - Techniker Krankenkasse*
Info Kassenzuschuss


* Übernahme im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00% im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten.

 

 

 

OPTION 2: Bis zu 80% Kostenübernahme

 Lichttherapie Krankenkassen Bezuschussung 80%

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Folgende Krankenkassen unterstützen Sie:

Krankenkasse Max. Zuschuss pro Jahr
Energie BKK 150,00 €
IKK Brandenburg und Berlin 150,00 €

 

 

 

OPTION 3: Bezuschussung

Lichttherapie Krankenkassen Bezuschussung X%

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Folgende Krankenkassen unterstützen Sie:

Krankenkasse Max. Zuschuss pro Jahr
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms

AOK Rheinland / Hamburg Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
BKK Gildemeister Seidensticker Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
BKK ProVita Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
DAK Gesundheit Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
HEK Hanseatische Krankenkasse Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
Info Kassenzuschuss
HKK Krankenkasse Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
KKH Kaufmännische Krankenkasse Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
Mobil Krankenkasse Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramm
Info Kassenzuschuss
SBK Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms
WMF Krankenkasse Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms

 

 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wie hoch der tatsächliche Zuschuss ist, muss individuell mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden, da die Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms erfolgt. Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne Weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der bestimmten Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es die zusätzliche Leistung als Bonus.

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