Krankenkassenzuschuss Lichttherapie: BKK ZF & Partner

1. Kostenübernahme durch integrierte Versorgung:
Die Versicherten der BKK ZF & Partner können einen Lichttherapie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere integrierten Versorgungsverträge (z.B. über Medicalnetworks oder PDT) in Anspruch nehmen.
Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Versorgungsverträgen übernimmt der entsprechende, dem Versorgungsvertrag angeschlossene Leistungserbringer (z.B. Arzt/Klinik/MVZ).
Wie bereits beschrieben, müssen die medizinischen Voraussetzungen für die Versorgung im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages vorliegen und auch der Leistungserbringer dem Vertrag beigetreten sein.
Die Versicherten müssen in diesem Zuge auch eine entsprechende Teilnahmeerklärung unterschreiben und somit den Inhalten des Versorgungsvertrages ebenfalls zustimmen

2. Kostenerstattung durch unser Bonusmodell
Zusätzlich zur Kostenübernahme durch die integrierte Versorgung bietet die BKK ZF & Partner im Rahmen des Bonusmodells nach § 65a SGB V die Erstattung von Kosten für die Behandlung mit Lichttherapie an.