Krankenkassenzuschuss Lichttherapie: HEK Hanseatische Krankenkasse
Bei der Lichttherapie handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist eine naturheilkundliche Leistung, die im Hufelandverzeichnis gelistet ist.
Die HEK bezuschusst diese geringfügig im Rahmen des Bonusprogramms, sofern die Inanspruchnahme verschiedener Früherkennungsmaßnahmen nachgewiesen wird. Einzelheiten sind der HEK Satzung im § 25a sowie der dazugehörigen Anlage zu entnehmen.