Krankenkassenzuschuss Lichttherapie: Mobil Krankenkasse

Grundsätzlich ist eine Lichttherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Lichttherapie wird von uns nicht als Satzungsleistung angeboten.
Aus diesem Grund können wir uns leider nicht an einer Kostenübernahme beteiligen.